„Man plant immer. Und immer kommt es anders.“ (Robert Musil)
In einem Zeitalter, in dem die Medizin fast alles möglich machen kann, werden wir immer älter und damit auch oft immer kränker. Wenn eine schwere Erkrankung das Leben bestimmt und damit die Lebensqualität einschränken kann, spätestens dann solltest Du Dir Gedanken über „gesundheitliche Vorausplanung“ machen. Mit einer Patientenverfügung kannst Du festlegen, was Du am Lebensende wünschst und was nicht.
Per Gesetz (Links einfügen: HPG 2015, www.advancecareplanning.de, ?) haben stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen die Möglichkeit, ihren Bewohnern eine gesundheitliche Vorausplanung anzubieten.
In einem Gespräch mit einem speziell dafür ausgebildeten Gesprächsbegleiter sprichst Du über die eigenen Werte und Wünsche in Bezug auf Leben und Sterben. Es geht um Fragestellungen „Wie gerne lebe ich?“ und „Was kommt mir in den Sinn, wenn ich ans Sterben denke?“. Was darf die Medizin leisten, um mein Leben in einer Krise zu verlängern? Wo wird die rote Linie gezogen, die nicht überschritten werden darf? Die Ergebnisse werden schriftlich festgehalten. So entsteht eine Patientenverfügung, die auf der Grundlage der Einstellungen zum Leben, schwerer Krankheit und Sterben gewachsen ist. Idealerweise liegt dann ein Schriftstück vor, auf dem auf einen Blick erkennbar ist, was Du bei einer Krise, in der Du aufgrund einer Bewusstseinsstörung nicht selbst entscheiden kannst, an Maßnahmen wünschst.
Gesundheitliche Vorausplanung ist ein dynamischer Prozess und sollte ständig auf seine Gültigkeit überprüft werden, spätestens mit einer Verschlechterung Deines Gesundheitszustandes.
Unsere Hospizgruppe verfügt über zwei ausgebildete Gesprächsbegleiterinnen. Wir arbeiten an einem Konzept, die gesundheitliche Versorgungsplanung einer breiteren Öffentlichkeit anbieten zu können.